§ 4
§ 4. Der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG werden nachfolgende Strecken zum Bau übertragen:
- a) Volders/Baumkirchen-Gärberbach (Umfahrung Innsbruck); der Rahmen für die Bauzeit wird mit 4 Jahren ab Baugenehmigung, für die Kosten mit 3,2 Milliarden Schilling festgelegt;
- b) im Streckenabschnitt St. Pölten-Attnang/Puchheim die in § 1 Abs. 1 lit. a genannten Linienverbesserungen; der Rahmen für die Bauzeit wird mit 7 Jahren ab Baugenehmigung, für die Kosten mit 11,2 Milliarden Schilling (Preisbasis: 1.1.1995) festgelegt;
- c) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 597/1995)
- d) Strecke Gloggnitz-Mürzzuschlag; Bauzeitrahmen 6 Jahre ab Baugenehmigung.
- e) Verbindungsstrecke zwischen Pyhrn- und Westbahn Traun-Marchtrenk; Bauzeitrahmen drei Jahre sechs Monate ab Baugenehmigung;
- f) im Streckenabschnitt St. Pölten-Attnang-Puchheim
- die Umfahrung Loosdorf,
- die Umfahrung St. Peter-Seitenstetten,
- die Linienverbesserung Sarling-Ybbs,
- der Umbau des Bahnhofes Pöchlarn,
- der Umbau des Bahnhofes St. Valentin,
- die Linienverbesserung Sierning,
- die Linienverbesserung Aschbach-Krenstetten;
der Rahmen für die Bauzeit der Umfahrung Loosdorf, der Umfahrung St. Peter-Seitenstetten, der Linienverbesserung Sarling-Ybbs, des Umbaues des Bahnhofes Pöchlarn und des Umbaues des Bahnhofes St. Valentin wird mit sechs Jahren ab Baugenehmigung, der Rahmen für die Bauzeit der Linienverbesserung Sierning und der Linienverbesserung Aschbach-Krenstetten mit fünf Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
der Rahmen für die Kosten wird mit 6,2 Milliarden Schilling (Preisbasis 1. Jänner 1995) festgelegt;
- g) Knoten Rohr - Knoten Wagram (Güterzugumfahrung St. Pölten);
der Rahmen für die Bauzeit wird mit acht Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
- h) Verbindungsstrecke zwischen West-, Süd- und Donauländebahn („Lainzer Tunnel'');
der Rahmen für die Bauzeit wird mit neun Jahren ab Baugenehmigung festgelegt.
Der Kostenrahmen für die unter lit. d, e, g und h genannten Strecken(abschnitte) wird nach Vorliegen der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung festgelegt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)