§ 4 HL-Ü-VO

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

§ 4

§ 4. Der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG werden nachfolgende Strecken zum Bau übertragen:

  1. a) Volders/Baumkirchen-Gärberbach (Umfahrung Innsbruck); der Rahmen für die Bauzeit wird mit 4 Jahren ab Baugenehmigung, für die Kosten mit 232,553 Millionen Euro festgelegt;
  2. b) im Streckenabschnitt St. Pölten - Attnang/Puchheim die Linienverbesserungen
  1. c) im Streckenabschnitt St. Pölten - Attnang/Puchheim
  1. d) Strecke Gloggnitz - Mürzzuschlag;

    der Rahmen für die Bauzeit wird mit zehn Jahren ab Vorliegen der naturschutzrechtlichen Genehmigung nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz, für die Kosten mit 624,986 Millionen Euro (Preisbasis: 1. Jänner 1999) festgelegt;

  1. e) Verbindungsstrecke zwischen Pyhrn- und Westbahn Traun-Marchtrenk; Bauzeitrahmen drei Jahre sechs Monate ab Baugenehmigung;

    der Rahmen für die Kosten wird mit 57,412 Millionen Euro festgelegt;

  1. f) im Streckenabschnitt St. Pölten-Attnang-Puchheim
  1. g) Knoten Rohr - Knoten Wagram (Güterzugumfahrung St. Pölten, 1. Stufe);

    der Rahmen für die Bauzeit wird mit acht Jahren ab Baugenehmigung festgelegt; der Rahmen für die Kosten wird mit 370,631 Millionen Euro (Preisbasis 1. Jänner 2001) festgelegt;

  1. h) Verbindungsstrecke zwischen West-, Süd- und Donauländebahn („Lainzer Tunnel");

    der Rahmen für die Bauzeit wird mit neun Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;

    der Rahmen für die Kosten wird mit 1 010,152 Millionen Euro (Preisbasis 1. Jänner 2001) festgelegt;

  1. i) Umfahrung Enns; der Rahmen für die Bauzeit wird mit fünf Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
  2. j) Asten - Linz Kleinmünchen, viergleisiger Ausbau;

    der Rahmen für die Bauzeit wird mit 8 Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;

  1. k) Graz Hbf. - Graz Puntigam (1. Stufe);

    der Rahmen für die Bauzeit wird mit 7 Jahren ab Baugenehmigung festgelegt.

    Der Kostenrahmen für die unter lit. i, j und k genannten Streckenabschnitte wird nach Vorliegen der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung festgelegt.

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