§ 4 HL-Ü-VO

Alte FassungIn Kraft seit 12.2.2004

§ 4.

Der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG werden nachfolgende Strecken zum Bau übertragen:

  1. a) Volders/Baumkirchen-Gärberbach (Umfahrung Innsbruck); der Rahmen für die Bauzeit wird mit 4 Jahren ab Baugenehmigung, für die Kosten mit 232,553 Millionen Euro festgelegt;
  2. b) im Streckenabschnitt St. Pölten Attnang/Puchheim die Linienverbesserungen
  1. der Rahmen für die Bauzeit wird mit sieben Jahren ab Baugenehmigung, für die Kosten mit 661,323 Millionen Euro (Preisbasis 1. Jänner 2001) festgelegt;
  1. c) im Streckenabschnitt St. Pölten Attnang/Puchheim
  1. sowie im Streckenabschnitt Graz Koralmtunnel Klagenfurt (Koralmbahn)
  1. der Rahmen für die Bauzeit der Linienverbesserung Kottingburgstall wird mit zwei Jahren ab Baugenehmigung und
  1. der Rahmen für die Bauzeit für den zweigleisigen Ausbau der Streckenabschnitte Graz Puntigam Bahnhof Werndorf einschließlich der Errichtung einer Bahnstromübertragungsleitung samt
  1. der Rahmen für die Kosten wird mit 453,737 Millionen Euro (Preisbasis 1. Jänner 2002) festgelegt;
  1. die Infrastruktur Terminal Werndorf ist für den Abschluß eines Vertrages über die Beteiligung Dritter an der Finanzierung nach Abschluß des Baues an die Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft mbH zu übergeben;
  1. d) Strecke Gloggnitz-Mürzzuschlag;
  1. der Rahmen für die Bauzeit wird mit zehn Jahren ab Vorliegen der naturschutzrechtlichen Genehmigung nach dem NÖ Naturschutzgesetz festgelegt;
  1. der Rahmen für die Kosten wird für die erste Stufe mit 163,515 Millionen Euro (Preisbasis 1. Jänner 2001) und für die zweite Stufe nach Vorliegen der naturschutzrechtlichen Genehmigung und nach behördlicher Genehmigung des überarbeiteten Sicherheitskonzeptes festgelegt;
  1. e) Verbindungsstrecke zwischen Pyhrn- und Westbahn Traun-Marchtrenk; Bauzeitrahmen drei Jahre sechs Monate ab Baugenehmigung;
  1. der Rahmen für die Kosten wird mit 57,412 Millionen Euro festgelegt;
  1. f) im Streckenabschnitt St. Pölten-Attnang-Puchheim
  1. der Rahmen für die Bauzeit der Umfahrung Loosdorf, der Umfahrung St. Peter-Seitenstetten, der Linienverbesserung Sarling-Ybbs, des Umbaues des Bahnhofes Pöchlarn und des Umbaues des Bahnhofes St. Valentin wird mit sechs Jahren ab Baugenehmigung, der Rahmen für die Bauzeit der Linienverbesserung Sierning und der Linienverbesserung Aschbach-Krenstetten mit fünf Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
  1. der Rahmen für die Kosten wird mit 450,572 Millionen Euro (Preisbasis 1. Jänner 1995) festgelegt;
  1. g) Knoten Rohr Knoten Wagram (Güterzugumfahrung St. Pölten, 1. Stufe);
  1. der Rahmen für die Bauzeit wird mit acht Jahren ab Baugenehmigung festgelegt; der Rahmen für die Kosten wird mit 370,631 Millionen Euro (Preisbasis 1. Jänner 2001) festgelegt;
  1. h) Verbindungsstrecke zwischen West-, Süd- und Donauländebahn („Lainzer Tunnel“);
  1. der Rahmen für die Bauzeit wird mit neun Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
  1. der Rahmen für die Kosten wird mit 1 010,152 Millionen Euro (Preisbasis 1. Jänner 2001) festgelegt;
  1. i) Umfahrung Enns; der Rahmen für die Bauzeit wird mit fünf Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
  2. j) Asten Linz Kleinmünchen, viergleisiger Ausbau;
  1. der Rahmen für die Bauzeit wird mit 8 Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
  1. k) im Streckenabschnitt Graz-Koralmtunnel-Klagenfurt (Koralmbahn)
  1. der Rahmen für die Bauzeit wird mit sieben Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
  1. l) Wien St. Pölten (zweigleisige Neubaustrecke inklusive Tullner Schleife); der Rahmen für die Bauzeit wird mit neun Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
  2. m) St. Pölten Hauptbahnhof (Bahnhofsumbau einschließlich Einbindung West Eisbergbogen); der Rahmen für die Bauzeit wird mit 5 Jahren ab Baugenehmigung festgelegt.

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 75/2004

Schlagworte

Pyhrnbahn, Streckenabschnitt

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2018

Gesetzesnummer

10006961

Dokumentnummer

NOR40049741

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