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§ 47 Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.12.2024

2. Abschnitt

Themenbereich Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft Erhebungsmasse, Statistische Einheiten

§ 47.

Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Kulturpflanzen mit Pflanzenschutzmittel behandeln, welche Wirkstoffe gemäß § 43 enthalten.

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2025

Gesetzesnummer

20012812

Dokumentnummer

NOR40267658

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