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§ 48 Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.12.2024

Kontinuität, Periodizität, Referenzzeitraum

§ 48.

Die Erhebung über verwendete Pflanzenschutzmittel ist für den Zeitraum 2025 bis 2027 einmalig über das Erntejahr 2026 durchzuführen.

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2025

Gesetzesnummer

20012812

Dokumentnummer

NOR40267659

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