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§ 43 Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.12.2024

5. Kapitel

Statistiken über Pflanzenschutzmittel

1. Abschnitt

Themenbereich In Verkehr gebrachte Pflanzenschutzmittel Erhebungsmasse, Statistische Einheiten

§ 43.

Statistische Einheiten sind in Verkehr gebrachte Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten, welche

  1. 1. in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe, ABl. L Nr. 153 vom 11.6.2011, S. 1, aufgeführt sind, sowie
  2. 2. in Notfallsituationen gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates, ABl. L Nr. 309 vom 24.11.2009, S. 1, in Pflanzenschutzmitteln in Verkehr gebracht und nicht unter Z 1 genannt werden, und zwar unabhängig von ihrem Genehmigungsstatus.

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2025

Gesetzesnummer

20012812

Dokumentnummer

NOR40267654

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