ÜR: Art. VIII, BGBl. Nr. 325/1990
i) Verfahren betreffend Betriebsanlagen
§ 353.
Dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- 1. in vierfacher Ausfertigung
- a) eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen,
- b) die erforderlichen Pläne und Skizzen,
- c) eine Beschreibung der beim Betrieb der Anlage zu erwartenden Abfälle und der betrieblichen Vorkehrungen zu deren Vermeidung, Verwertung und Entsorgung (Abfallwirtschaftskonzept)
- sowie
- d) für unter § 82a fallende Anlagen die Sicherheitsanalyse und der Maßnahmeplan
- und
- 2. in einfacher Ausfertigung
- a) nicht unter Z 1 fallende für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage im Ermittlungsverfahren erforderliche technischen Unterlagen
- sowie
- b) die Namen und Anschriften des Eigentümers des Betriebsgrundstückes und der Eigentümer der an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke.
ÜR: Art. VIII, BGBl. Nr. 325/1990
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2023
Gesetzesnummer
10006402
Dokumentnummer
NOR12076790
alte Dokumentnummer
N5199011293H
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