zum Bezugszeitraum vgl. § 69
3. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für künstlerische Gestaltung Diplomarbeit
§ 30.
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst den gewählten Ausbildungsschwerpunkt.
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