§ 145
Nähere Bestimmungen über die Wahlen
Konkretisierende Bestimmungen über die Durchführung der Wahlen können durch Verordnung der Landesregierung erlassen werden.
17.05.2017
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Konkretisierende Bestimmungen über die Durchführung der Wahlen können durch Verordnung der Landesregierung erlassen werden.
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