§ 123 LBBG 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

§ 123

Rückwirkendes Inkrafttreten von Verordnungen

Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes dürfen auch rückwirkend, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes, in Kraft gesetzt werden.

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