§ 123 Bgld. LBedG 2020

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2020

§ 123

Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit

Das Dienstverhältnis gilt auch dann auf bestimmte Zeit eingegangen (§ 6 Abs. 3), wenn es von vornherein auf Unterrichtsperioden (Schuljahr, Semester, Trimester und dergleichen) abgestellt ist.

23.12.2019

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