vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 1 LFBAG-APO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.6.2026

Ist auf Ausbildungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2026 begonnen haben (vgl. § 21 Abs. 1).

Anlage 1

1. Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung zum Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ gemäß § 5 Abs. 1 Z 16 LFBAG 2024

Berufsspezifisches Modul: Lebensraumgestaltung

Der Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ kann Maßnahmen setzen, die einen gesunden und artenreichen Wildbestand ermöglichen, erhalten und fördern, der im Einklang mit den Interessen der Land- und Forstwirtschaft steht.

Inhalte

Kompetenzen

Lebensraumgestaltung

Strukturverbesserungen

Hegemaßnahmen

Grundlagen der Land- und Forstwirtschaft

Monitoring von Wildbeständen und deren Einfluss auf die Land- und Forstwirtschaft

Abschussplanung

Fähigkeit, zum Erhalt und zur Pflege von vitalen Biotopen und Habitaten für die unterschiedlichen Wildarten beizutragen.

Fähigkeit, die Lebensbedingungen von Wildtieren zu verbessern und zu schützen (Notzeitfütterung, gezielte Entnahme kranker Stücke).

Fähigkeit, die Wechselbeziehung zwischen der Land- und Forstwirtschaft und Wild zu verstehen, zu analysieren und Maßnahmen zu setzen, um das ökologische Gleichgewicht zwischen Wald und Wild zu bewahren.

Fähigkeit, Wildbestände zu erheben, zu analysieren und zu regulieren.

Fähigkeit, den Bestand auf direkte und indirekte Weise zu erfassen, zu dokumentieren und auf dieser Basis Abschussplänen zu erstellen.

Berufsspezifisches Modul: Wildkunde

Der Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ kann sowohl autochthone als auch allochthone sowie invasive Wildarten ansprechen, Wildkrankheiten erkennen sowie das Wildbret aufbrechen und zerwirken und die Verzehrsfähigkeit und Verkehrstauglichkeit des Wildbrets beurteilen.

Inhalte

Kompetenzen

Artenkenntnis

Ansprechmerkmale

Trophäenbewertung

Umgang mit Großprädatoren

Wildkrankheiten und Seuchen

Wildbrethygiene und Ausbildung zur kundigen Person

Voraussetzungen für die Vermarktungsfähigkeit

Fähigkeit, Wild in Bezug auf Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand im lebenden Zustand anzusprechen.

Fähigkeit, erlegtes Wild in Bezug auf Geschlecht, Alter und Trophäenqualität zu bewerten.

Fähigkeit, Fallwild zu beurteilen und Risse zu begutachten, die Behörden beim entsprechenden Monitoring zu unterstützen und Problemprädatoren zu erkennen und im Bedarfsfall zu entnehmen.

Fähigkeit, die Behörden bei der Seuchenprävention und -bekämpfung aktiv zu unterstützen sowie im Bedarfsfall Hegeabschüsse durchzuführen.

Fähigkeit, Wildkrankheiten sowohl am lebenden als auch am erlegten Stück zu erkennen.

Fähigkeit, das erlegte Stück fachgerecht aufzubrechen, zu zerwirken und auf der Basis gesundheitsrelevanter Parameter zu beschauen.

Fähigkeit, das taugliche Stück lebensmittelgerecht zu versorgen, der Kühlkette zuzuführen und in Verkehr zu bringen.

Berufsspezifisches Modul: Betriebs- und Unternehmensführung

Der Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ kann einen Betrieb führen, verwalten, planen und organisieren.

Inhalte

Kompetenzen

Grundlagen der Betriebswirtschaft: Rechnungswesen, Kostenrechnung, Marketing und Betriebskennzahlen

Reviereinrichtungen

Jagdbetriebslehre

Führen von Jagdgästen und Abschussnehmern

Aufzeichnungen und schriftliche Arbeiten

Fähigkeit, die Planung und Verwaltung der finanziellen und materiellen Ressourcen eines Jagdbetriebs zu übernehmen. Fähigkeit, Reviereinrichtungen vorschriftsmäßig zu errichten und Instand zu halten.

Fähigkeit, Gesellschaftsjagden zu planen und verschiedene Jagdmethoden anzuwenden.

Fähigkeit, Jagdgäste und Abschussnehmer jagdlich professionell zu begleiten.

Fähigkeit zur Reflexion neuer Lerninhalte

Berufsspezifisches Modul: Jagdliches Handwerk

Der Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ kann waidgerecht handeln, in Jägersprache kommunizieren und jagdliches Handwerk vorleben.

Inhalte

Kompetenzen

Vertiefendes Wissen über Jagdethik und Waidgerechtigkeit

Jägersprache und Bruchzeichen

Deutung von Anschüssen

Jagdfreie Tage und jagdliche Gepflogenheiten

Vermittlung zwischen Jagd und Gesellschaft

Fähigkeit, waidgerecht zu handeln und dies auch weiterzugeben.

Fähigkeit, anhand von am Anschuss befindlichen Pirschzeichen notwendige Handlungsmaßnahmen abzuleiten.

Fähigkeit, sich in Jägersprache auszudrücken, Bruchzeichen zu deuten und sich damit zu verständigen.

Kenntnis über Tage, an denen ortsspezifisch nicht gejagt werden sollte. Fähigkeit, traditionelle jagdliche Verhaltensweisen anzuwenden.

Berufsspezifisches Modul: Rechtskunde

Der Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ kennt die für die Jagd einschlägigen Rechtsvorschriften, um gesetzeskonform handeln zu können.

Inhalte

Kompetenzen

Landesjagdgesetze

Forstgesetz

Einschlägiges EU-Recht

Naturschutzrecht und Umweltschutzrecht der Bundesländer

Waffengesetz

Tierschutzgesetz

Kenntnis über die länderspezifischen Jagdgesetze und ihre Besonderheiten.

Kenntnis über die Funktionen des Waldes und deren nachhaltiger Erhaltung im Zuge der Jagdausübung (zB Schwerpunktbejagung).

Kenntnis über die für Jagd relevante EU-Gesetzgebung (zB FFH-Richtlinie, Vorschriften zu bleihaltiger Munition).

Kenntnis über die Grundzüge der Natur- und Artenschutzgesetze der Bundesländer.

Kenntnis über den rechtmäßigen Erwerb, den Besitz, das Führen und die Verwahrung von Waffen sowie deren rechtmäßigen und zweckmäßigen Einsatz.

Fähigkeit, Tierleid situationsspezifisch zu vermeiden und sich bei der Jagd waidgerecht zu verhalten.

Berufsspezifisches Modul: Waffenkunde und jagdliche Hilfsmittel

Der Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ beherrscht den sicheren Umgang mit Waffen, hat Kenntnis über den richtigen Einsatz für das Erlegen von Wild und ist mit dem Führen eines Jagdhundes vertraut.

Inhalte

Kompetenzen

Sichere Handhabung von blanken Waffen, Langwaffen und Faustfeuerwaffen

Grundzüge der Waffentechnik

Munitionsarten und Einsatzbereiche

Ballistik und Gefährdungsbereiche

Anwendung von Jagdoptik, Nachtsichtgeräten und Schalldämpfern

Pflege und Instandhaltung von Waffen

Jagdgebrauchshundewesen

Praktischer Nachweis über die Fähigkeit eines sicheren Umgangs mit den zulässigen Waffenkategorien.

Kenntnisse über Waffensysteme, die Bauteile und Funktionsweise der zulässigen Waffenkategorien.

Fähigkeit, passende Munition für die jeweilige Wildart und die jagdliche Situation zu wählen.

Kenntnisse über das Flugverhalten von Projektilen von der Mündung bis zum Zielobjekt.

Fähigkeit, die Wirkung von unterschiedlichen Projektilen auf den Wildkörper und auf das Umfeld abzuschätzen.

Fähigkeit, Waffen, die mit Jagdoptik versehen sind, einzuschießen und Nachtsichtgeräte ordnungsgemäß einzusetzen.

Fähigkeit, die Waffen in regelmäßigen Abständen zu zerlegen, zu reinigen und zu pflegen.

Kynologische Grundkenntnisse (Auswahl, Aufzucht, Haltung, Prüfungen).

Kenntnis über den richtigen Umgang mit Jagdhunden, deren Ausbildung und Führung zu jagddienlichen Zwecken.

Berufsspezifisches Modul: Öffentlichkeitsarbeit und Jagdpädagogik

Der Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ kann den Berufsstand nach außen hin vertreten, zwischen unterschiedlichen Interessensgruppen im Naturraum vermitteln sowie sein Wissen über die Jagd weitergeben.

Inhalte

Kompetenzen

Grundlagen der Gesprächsführung und Argumentationstechnik

Kommunikationstechniken und Konfliktlösungsstrategien für kontroverse Themen

Moderne Kommunikationsmittel (zB Social Media, Internetpräsenz)

Begleitung wissenschaftlicher Projekte

Wissenstransfer

Mariazeller Erklärung

Fähigkeit, zwischen unterschiedlichen Interessensgruppen zu vermitteln.

Fähigkeit, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Bildungsmaßnahmen oder Pressegesprächen zu leisten.

Fähigkeit, andere Gesichtspunkte wahrzunehmen, zu verstehen und argumentativ darauf zu reagieren.

Fähigkeit zur sachlichen Informationsvermittlung in Bezug auf die Bedeutung der Jagd.

Kenntnis über moderne Kommunikationsmittel und deren Anwendung.

Fähigkeit, bei wissenschaftlichen Projekten mitzuwirken und diese zu begleiten.

Fähigkeit, Wissen zu vermitteln (zB im Rahmen der Jungjägerausbildung oder bei jagdpädagogischen Führungen).

Fähigkeit, einen Interessensausgleich im Hinblick auf den Forst-Jagd Dialog zu bewirken.

Berufsspezifisches Modul: Arbeitssicherheit und Risikomonitoring

Der Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ kann sich selbst und seine Mitmenschen vor Gefahren schützen und im Notfall Erste Hilfe leisten.

Inhalte

Kompetenzen

Grundlagen zum Eigenschutz und Absichern von Gefahren im Revier

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Akutmaßnahmen für allgemeine Verletzungen und spezielle Unfälle im Jagdbetrieb

Orientierung und Kommunikation im Gelände bei Gefahrensituationen

Fähigkeit, allergische Reaktionen zu erkennen und sich präventiv vor bekannten Zoonosen zu schützen.

Fähigkeit, Schussverletzungen erst zu versorgen.

Fähigkeit, eine Notfallsituation einzuschätzen, die Rettungskette in Gang zu setzen sowie Erste Hilfe Maßnahmen einzuleiten.

Fähigkeit, sich zu orientieren und Rettungskräfte auch in schwer zugängliches Gebiet einzuweisen.

Kenntnisse der alpinen Notsignale und der Nutzung von Notfallausrüstung.

  

2. Übersicht Stundenverteilung Vorbereitungslehrgänge gemäß § 35 Abs. 1 Z 2 und 3 LFBAG 2024

Gegenstand

Mindestdauer in Unterrichtseinheiten

Lebensraumgestaltung

40 UE

Wildkunde

50 UE

Jagdliches Handwerk

10 UE

Waffenkunde und jagdliche Hilfsmittel

50 UE

Öffentlichkeitsarbeit und Jagdpädagogik

20UE

Betriebs- und Unternehmensführung

30 UE

Rechtskunde

25UE

Arbeitssicherheit und Risikomonitoring

15 UE

Gesamt

240 UE

  

3. Prüfungsplan

Prüfungsgegenstand

Prüfungsart

Lebensraumgestaltung

schriftlich und mündlich

Wildkunde

schriftlich und/oder mündlich

Jagdliches Handwerk

schriftlich und/oder mündlich

Waffenkunde und jagdliche Hilfsmittel

schriftlich und/oder mündlich und praktisch

Öffentlichkeitsarbeit und Jagdpädagogik

schriftlich und/oder mündlich

Betriebs- und Unternehmensführung

schriftlich und mündlich

Rechtskunde

schriftlich und/oder mündlich

Arbeitssicherheit und Risikomonitoring

schriftlich und/oder mündlich und praktisch

Schießprüfung

praktisch, gemäß den untenstehenden technischen Anforderungen

  

Technische Anforderungen an die Durchführung der Schießprüfung (§ 13 Abs. 2):

Bei der Schießprüfung sind mit der Jagdwaffe „Flinte“ mindestens drei von zehn Zielen zu treffen, wobei als Ziele gerade Wurftauben zu verwenden sind und die Munition eine Körnung von höchstens 2.5 mm (Flinte) aufweisen darf. Mit der Jagdwaffe „Büchse“ müssen von 5 Schüssen aus einer Entfernung von 100 Metern mindestens 5 „Achter-Treffer“ auf einer Wildscheibe des Formats A 1 mit konzentrischen Kreisen getroffen werden. Es muss mit einer Waffe geschossen werden, die zumindest das Kaliber .243 Win aufweist. Von den abzugebenden 5 Schüssen sind 3 sitzend vorne aufgelegt, und 2 stehend angestrichen abzugeben. Der Einsatz von Schalldämpfern ist erlaubt. Zusätzlich sind mit einer Faustfeuerwaffe 10 Schuss abzugeben.

Schlagworte

Seuchenbekämpfung, Betriebsführung, Aufklärungsarbeit

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2026

Gesetzesnummer

20013189

Dokumentnummer

NOR40278422

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte