§ 0
Rückgabe von Archivalien
Kurztitel
Rückgabe von Archivalien
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Russische F
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
14.12.2021
Unterzeichnungsdatum
13.12.2021
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Langtitel
Übereinkommen zwischen dem Österreichischen Staatsarchiv im Namen der Bundesministerin für EU und Verfassung und der Föderalen Staatseigenen Einrichtung „Russisches Staatliches Militärarchiv“ über die Rückgabe von Archivalien
Sprachen
Deutsch, Russisch
Ratifikationstext
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Punkt 7 mit 14. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Das Österreichische Staatsarchiv im Namen der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt und die Föderale Staatseigene Einrichtung „Russisches Staatliches Militärarchiv“ (nachstehend als „Seiten“ bezeichnet) haben sich
im Bestreben, die Frage der verbrachten Archivdokumente österreichischer Provenienz, die in der Föderalen Staatseigenen Einrichtung „Russisches Staatliches Militärarchiv“ (nachstehend als „Archiv“ bezeichnet) aufbewahrt werden, beizulegen, und
unter Berücksichtigung der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation „über die Übergabe der im Zuge des Zweiten Weltkrieges verbrachten 22 Archivfonds österreichischer Provenienz an die Regierung der Republik Österreich“, GZ 1249 vom 25. September 2019,
auf Folgendes geeinigt:
Zuletzt aktualisiert am
25.01.2022
Gesetzesnummer
20011800
Dokumentnummer
NOR40241561
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