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Artikel 1 Rückgabe von Archivalien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.12.2021

Artikel 1

1. Die Übergabe seitens des Archivs wird in Moskau im Archivgebäude erfolgen und der/die Vertreter/in der österreichischen Seite wird 22 Archivfonds österreichischer Provenienz(die Dokumente der jüdischen Gemeinden und Organisationen), die im Zuge des Zweiten Weltkrieges in die Russische Föderation verbracht wurden und im Archiv aufbewahrt werden (das Verzeichnis der Fonds befindet sich im Anhang Nr. 1) übernehmen. Die Übernahme und Übergabe der angegebenen Archivfonds wird in einem Akt ordnungsgemäß festgehalten und im 4. Quartal 2021 stattfinden. Das Archiv wird innerhalb von drei bis vier Monaten nach Vertragsunterzeichnung elektronische Kopien jener Akten, die nicht im Original ausgefolgt werden, (198 Faszikel, 15.000 Seiten, Anhang Nr. 3), in jpeg-Format, Farbe, 300 dpi erstellen und die österreichischen Seite wird für die Anfertigung von den genannten Kopien den Betrag in Höhe von 2.400.000 Rubel auf Grundlage einer Rechnung zahlen.

2. Gemäß den bisher erzielten Vereinbarungen hat die russische Seite 2396 Akten aus den 22 Archivfonds, die an Österreich übergeben werden, reproduziert. Der Gesamtbetrag der mit dem Fachgutachten, der Lagerung, der Identifizierung und der Reproduktion der Dokumente verbundenen Kosten beträgt über 9 Mio. Rubel.

3. Die österreichische Seite übernimmt die Bezahlung der Ausgaben für die Verpackung, Verladung, Versicherung und Beförderung von 22 Archivfonds, die in Punkt 1 angegeben sind.

4. Die österreichische Seite gewährleistet die Ausfuhr der 22 Archivfonds, die im Punkt 1 angegeben sind, aus der Russischen Föderation als diplomatische Fracht.

5. Beide Seiten verzichten gegenseitig auf jegliche weiteren Ansprüche in Bezug auf die übergebenen Archivfonds.

6. Dieses Übereinkommen kann im schriftlichen Einvernehmen beider Seiten geändert oder ergänzt werden.

7. Dieses Übereinkommen tritt am Tag nach der letzten Unterzeichnung in Kraft und gilt bis zur Erfüllung der von beiden Seiten übernommenen Verpflichtungen.

8. Die Adressen der Seiten:

Österreichische Seite: 1030 Wien, Nottendorfergasse 2

Russische Seite: 125212 Moskau, ul. Admirala Makarowa 29

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2022

Gesetzesnummer

20011800

Dokumentnummer

NOR40241562

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