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§ 5 DAC-Verordnung Südsteiermark“

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.11.2018

§ 5.

Der Wein darf nur in Glasflaschen an den Verbraucher abgegeben werden, es sei denn, dass er am Ort der Verabreichung sofort genossen werden soll. Bei der Abgabe in Glasflaschen sind Nennvolumina von 1,0 l und 2,0 l nicht zulässig.

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2018

Gesetzesnummer

20010438

Dokumentnummer

NOR40209743

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