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Artikel XIV Amtssitz – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Österreich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2018

Artikel XIV

Vertreter zur OSZE und bei der OSZE amtliche Aufgaben wahrnehmende Personen

Abschnitt 22

Ständige Vertretungen zur OSZE in Wien genießen die gleichen Privilegien und Immunitäten, wie sie diplomatischen Vertretungsbehörden in Österreich eingeräumt werden. Dasselbe gilt für die Büros von Sonderbeauftragten des amtierenden Vorsitzes, wenn der Vorsitz von einem anderen Staat geführt wird.

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2025

Gesetzesnummer

20010209

Dokumentnummer

NOR40203173

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