Artikel 27
Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen durch Notifizierung an die andere Vertragspartei kündigen. In diesem Fall tritt dieses Abkommen sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Notifizierung außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2025
Gesetzesnummer
20008826
Dokumentnummer
NOR40162032
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)