Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Barbados plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
§ 0
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Verständigungsprotokoll (Barbados)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Verständigungsprotokoll (Barbados)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Barbados
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.04.2007
Unterzeichnungsdatum
27.02.2006
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Barbados plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Barbados zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Verständigungsprotokoll
StF: BGBl. III Nr. 40/2007 (NR: GP XXII RV 1355 AB 1474 S. 154 . BR: AB 7586 S. 736 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)
Sprachen
Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens am 19. Jänner 2007 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 1. April 2007 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Verständigungsprotokoll wird genehmigt.
Die Republik Österreich und die Regierung von Barbados, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Verständigungsprotokoll = Anlage 1
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2
Schlagworte
e-rk, DBA
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2025
Gesetzesnummer
20005296
Dokumentnummer
NOR30005769
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