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Artikel 29 DBA – Barbados

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2007

Artikel 29

IN-KRAFT-TRETEN

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.

(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Monat unmittelbar folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist, und seine Bestimmungen finden für alle Steuerjahre Anwendung, die nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2025

Gesetzesnummer

20005296

Dokumentnummer

NOR40087108

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)