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DBA – Barbados – Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Verständigungsprotokoll (Barbados)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2007

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Barbados plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Dokumentalistische Gliederung: Verständigungsprotokoll = Anlage 1 Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2

§ 0

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Verständigungsprotokoll (Barbados)

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Verständigungsprotokoll (Barbados)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 40/2007

Typ

Vertrag – Barbados

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.2007

Unterzeichnungsdatum

27.02.2006

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Barbados plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Barbados zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Verständigungsprotokoll

StF: BGBl. III Nr. 40/2007 (NR: GP XXII RV 1355 AB 1474 S. 154 . BR: AB 7586 S. 736 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens am 19. Jänner 2007 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 1. April 2007 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Verständigungsprotokoll wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Regierung von Barbados, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:

Verständigungsprotokoll = Anlage 1

Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2

Schlagworte

e-rk, DBA

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2025

Gesetzesnummer

20005296

Dokumentnummer

NOR30005769

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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