Artikel 12
Vorschläge für Vorbehalte zu diesem Übereinkommen können angebracht werden. Sie müssen nach Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a von der Generalversammlung angenommen werden.
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2018
Gesetzesnummer
20005246
Dokumentnummer
NOR40086433
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