Artikel 13
Dieses Übereinkommen liegt für alle Mitgliedstaaten des Internationalen Amtes für Rebe und Wein bis zum 31. Juli 2001 zur Unterzeichnung auf. Es bedarf der Annahme, Genehmigung, Ratifikation oder des Beitritts.
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2018
Gesetzesnummer
20005246
Dokumentnummer
NOR40086434
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