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Abschluss eines Übereinkommens mit den Dachverbänden der österreichischen Kreditinstitute

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.6.2005

§ 0

Abschluss eines Übereinkommens mit den Dachverbänden der österreichischen Kreditinstitute

Kurztitel

Abschluss eines Übereinkommens mit den Dachverbänden der österreichischen Kreditinstitute

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 189/2005

Inkrafttretensdatum

23.06.2005

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers über den Abschluss eines Übereinkommens mit den Dachverbänden der österreichischen Kreditinstitute

StF: BGBl. II Nr. 189/2005

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