Artikel 4
Artikel 4. Der gegenwärtige Vertrag wird ratifiziert und die Ratifikationen werden in Angora sobald als möglich ausgetauscht werden. Er wird am 15. Tage nach dem Austausche der Ratifikationen in Kraft treten.
Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegenwärtigen Vertrag unterzeichnet und ihre Siegel beigesetzt.
Geschehen in doppelter Ausfertigung zu Konstantinopel, am 28. Jänner 1924.
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