§ 0
Auslieferung (Kanada)
Kurztitel
Auslieferung (Kanada)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 159/2000
Inkrafttretensdatum
01.10.2000
Langtitel
VERTRAG zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Kanada über die Auslieferung
StF: BGBl. III Nr. 159/2000 (NR: GP XXI RV 51 AB 139 S. 29 . BR: AB 6123 S. 666 )
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. Juli 2000 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 18 Abs. 2 mit 1. Oktober 2000 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung von Kanada, nachfolgend „die Vertragsparteien“ genannt,
Von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung zu verbessern und die Beziehungen zwischen beiden Staaten auf dem Gebiet der Auslieferung zu erleichtern,
In erneuter Bekräftigung der gegenseitigen Achtung ihrer Rechtsordnung und ihrer Rechtspflegeeinrichtungen,
sind wie folgt übereingekommen:
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