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Vertrag zwischen Österreich und Spanien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
Kurztitel
Vertrag zwischen Österreich und Spanien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 587/1978
Typ
Vertrag - Spanien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
09.12.1978
Unterzeichnungsdatum
01.02.1978
Index
89/03 Gesundheit
Langtitel
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Spanien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
StF: BGBl. Nr. 587/1978 (NR: GP XIV RV 830 AB 959 S. 97 . BR: AB 1879 S. 378 .)
Sprachen
Deutsch, Spanisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 5 des Vertrages vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Vertrag tritt gemäß derselben Bestimmung am 9. Dezember 1978 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und das Königreich Spanien in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auch auf dem Gebiete des Gesundheitswesens zu fördern, und im Bewußtsein, durch diese Zusammenarbeit gleichzeitig der Festigung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu dienen,
sind übereingekommen, folgenden Vertrag zu schließen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018
Gesetzesnummer
10010400
Dokumentnummer
NOR11010619
alte Dokumentnummer
N8197816269R
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