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Vertrag zwischen Österreich und Spanien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.12.1978

§ 0

Vertrag zwischen Österreich und Spanien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

Kurztitel

Vertrag zwischen Österreich und Spanien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 587/1978

Typ

Vertrag - Spanien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

09.12.1978

Unterzeichnungsdatum

01.02.1978

Index

89/03 Gesundheit

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Spanien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

StF: BGBl. Nr. 587/1978 (NR: GP XIV RV 830 AB 959 S. 97 . BR: AB 1879 S. 378 .)

Sprachen

Deutsch, Spanisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 5 des Vertrages vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Vertrag tritt gemäß derselben Bestimmung am 9. Dezember 1978 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und das Königreich Spanien in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auch auf dem Gebiete des Gesundheitswesens zu fördern, und im Bewußtsein, durch diese Zusammenarbeit gleichzeitig der Festigung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu dienen,

sind übereingekommen, folgenden Vertrag zu schließen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2018

Gesetzesnummer

10010400

Dokumentnummer

NOR11010619

alte Dokumentnummer

N8197816269R

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