Artikel I
Organisation
Es wird eine Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum (im folgenden als „Organisation“ bezeichnet) errichtet, welche das Vermögen und die Verbindlichkeiten des obengenannten Komitees und der Arbeitsgemeinschaft übernimmt.
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2019
Gesetzesnummer
10010283
Dokumentnummer
NOR40038948
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