Artikel 6
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt mit dem Datum der zweiten der Diplomatischen Noten in Kraft, durch welche die Vertragschließenden Parteien einander mitteilen, daß die erforderlichen innerstaatlichen gesetzlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009987
Dokumentnummer
NOR12126050
alte Dokumentnummer
N7199550072J
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