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ARTIKEL IV Abkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Libyen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.10.1975

ARTIKEL IV

Zahlungen für alle Transaktionen im Rahmen dieses Abkommens erfolgen in Übereinstimmung mit den Devisenvorschriften jedes der beiden Staaten in frei konvertierbarer Währung.

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