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ARTIKEL III Abkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Libyen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.10.1975

ARTIKEL III

Der Austausch von Waren und Experten, die Errichtung von Projekten und die Festsetzung der Preise des Austausches erfolgt gemäß den zwischen den zuständigen Stellen der beiden Staaten vereinbarten Verträgen sowie im Rahmen und gemäß den Bestimmungen dieses Abkommens auf der Grundlage des internationalen Wettbewerbes hinsichtlich Preis und Qualität.

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