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Anlage1 Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.4.2007

ANHANG

Betreffend Artikel 2

Anlage1

Liste sonstiger Formen der schweren internationalen Kriminalität, mit denen sich Europol ergänzend zu den bereits in Artikel 2 Absatz 1 vorgesehenen Formen der Kriminalität unter Wahrung des Ziels von Europol im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 im Rahmen seiner Zuständigkeit befasst:

Straftaten gegen Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit:

Straftaten gegen fremdes Vermögen und staatliches Eigentum sowie Betrug:

Illegaler Handel und Straftaten gegen die Umwelt:

Was die in Artikel 2 Absatz 1 des Übereinkommens aufgeführten Formen der Kriminalität betrifft, so bedeutet

_________________________

3) Kundgemacht in BGBl. Nr. 53/1989

4) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 153/1997

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