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Anlage A Gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen (Bund – Länder)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1994

Anlage A

LEISTUNGSKATALOG UND QUALITÄTSKRITERIEN FÜR DIE AMBULANTEN, TEILSTATIONÄREN UND STATIONÄREN DIENSTE

  1. 1. Leistungskatalog (Arten der Dienste)
  2. 1.1 Betreuungsdienste, zB
  1. Essen auf Rädern/Mittagstisch
  2. Weiterführung des Haushaltes
  3. Hauskrankenpflege inkl. Grundpflege
  1. 1.2 Therapeutische Dienste/Rehabilitationsmöglichkeiten, zB
  1. Physikotherapie
  2. Logopädie
  1. 1.3 Dienste und Einrichtungen zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen
  2. 1.4 Hilfsmittelverleih für die häusliche Versorgung
  3. 1.5 Beratungsdienste
  4. 1.6 Kurzzeitpflegeeinrichtungen
  5. 1.7 Sonderwohnformen, zB
  1. Altenheime
  2. Pflegeheime
  3. Wohngemeinschaften

Länderspezifische Gegebenheiten sind in den Bedarfs- und Entwicklungsplänen der Länder zu berücksichtigen.

Abweichungen von den Mindeststandards sind dann möglich, wenn auf Grund der örtlichen und regionalen Strukturen kein Bedarf gegeben ist.

  1. 2. Qualitätskriterien
  2. 2.1 Qualitätskriterien für den offenen Bereich
  1. Dem pflegebedürftigen Menschen ist, sofern es die örtlichen Gegebenheiten und die Kapazitäten der einzelnen Organisationen und Heime zulassen, nach den allgemeinen Grundsätzen der Sozialhilfe die freie Wahl zwischen den angebotenen Diensten einzuräumen.
  2. Die Leistungen müssen ganzheitlich erbracht werden. Die Länder haben für die erforderliche Vernetzung und für möglichst fließende Übergänge zwischen mobilen und stationären Diensten zu sorgen.
  3. Existentielle Betreuungsdienste sind bei Bedarf auch an Sonn- und Feiertagen zu erbringen.
  4. Die Länder übernehmen die Verpflichtung, für eine entsprechende Sicherung der fachlichen Qualität und Kontrolle der Dienste sowie des Ausbaugrades zu sorgen. Detailregelungen werden in den Bedarfs- und Entwicklungsplänen getroffen.
  1. 2.2 Qualitätskriterien für Heime (Neu- und Zubauten)
  1. Heimgröße
  1. Zimmergröße
  1. Besuchsrecht
  1. Infrastruktur
  1. Standort und Umgebung
  1. Personal
  1. Ärztliche Versorgung
  1. Aufsichtsregelungen

Schlagworte

Bedarfsplan, Sonntag, Neubau, Altenheim

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2024

Gesetzesnummer

10001280

Dokumentnummer

NOR12014712

alte Dokumentnummer

N1199331405J

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