Anlage B
INHALT UND AUFBAU DER BEDARFS- UND ENTWICKLUNGSPLÄNE
Im Rahmen des Bedarfs- und Entwicklungsplanes soll angestrebt werden, daß für die pflegebedürftigen Personen ein ausreichendes und vielfältiges Angebot integrierter ambulanter Hilfs- und Betreuungsdienste sowie stationärer und teilstationärer Pflegeeinrichtungen zur Verfügung steht. Grundsätzlich soll die Planung auf den bestehenden Strukturen aufgebaut werden.
Aufbau der Pläne:
- 1. Rechtsgrundlagen
- Behindertengesetz, Sozialhilfegesetz, Blindenbeihilfegesetz, Vorschriften für behindertengerechtes Bauen usw.
- 2. Bestandsaufnahme (Ist-Situation)
- 2.1 finanzielle gesetzliche Landeshilfen und Förderungen pro Jahr
- 2.2 institutionelle Hilfen, Strukturen und Angebote (ambulante, stationäre, teilstationäre, sonstige)
- 2.3 Koordinierungs- und Organisationsangebote, insbesondere Sozial- und Gesundheitssprengel, Gesunder Lebensraum usw.
- 2.4 Personal (diplomiertes Krankenpflegepersonal, geprüfte Pflegehelfer, sonstiges Pflegepersonal)
- 3. Strukturanalyse und Entwicklungstendenzen
- 3.1 demographische Entwicklung
- 3.2 pflegebedürftige Personen
- 3.3 Lebenserwartung
- 3.4 Haushaltsstrukturen und Wohnbedingungen
- 3.5 Gesundheitszustand
- 3.6 sozioökonomische Situation
- 3.7 sonstige gesellschaftliche Entwicklungstendenzen
- 4. Personalbedarf
- 4.1 diplomiertes Krankenpflegepersonal
- 4.2 Pflegehelfer/innen
- 4.3 sonstiges Betreuungs- und Hilfspersonal
- 5. Sozial- und gesundheitspolitische Mindeststandards
- 5.1 Ziele und Grundsätze
- 5.2 ambulante Dienste (soziale, medizinische und pflegerische Dienste, Vorsorge- und Nachsorgemaßnahmen, Beratung und Information)
- 5.3 teilstationäre Dienste (zB Tages- und Nachteinrichtungen)
- 5.4 stationäre Dienste (zB Pflegeheime, Altenheime, Seniorenwohngemeinschaften)
- 5.5 pflegefreundliches Wohnen
- 5.6 Entlastungsmöglichkeiten für Pflegepersonen (Urlaub von der Pflege)
- 5.7 Einrichtungen für Koordination und Kooperation (Sozial- und Gesundheitssprengel, Vernetzungsmöglichkeiten)
- 5.8 Sonstiges
- 6. Feststellung des gesamten Versorgungsdefizits im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich unter Beachtung der regionalen Verteilung
- 7. Maßnahmenkatalog
- 7.1 im Bereich der Zielsetzungen und Grundsätze
- 7.2 im Bereich der Angebote und Maßnahmen
- 7.3 im Bereich der Strukturen und der Organisation
- 7.4 im Bereich gesetzlicher Maßnahmen
- 7.5 sonstige Maßnahmen
- 8. Finanzierung (Kalkulation der Kosten)
- 9. Umsetzung, Vorgangsweise und Erfüllungszeitpunkte
- Das in Punkt 6 festgestellte Versorgungsdefizit ist in allen Bereichen möglichst gleichmäßig abzudecken. Die Umsetzung hat so zu erfolgen, daß bis zu den Jahren 2000, 2005 und 2010 jeweils ein Drittel des Defizits abgedeckt wird.
Schlagworte
Bedarfsplan, Hilfsdienst, Koordinierungsangebot, Sozialsprengel,
Betreuungspersonal, Sozialstandard, Vorsorgemaßnahme,
Tageseinrichtung
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2024
Gesetzesnummer
10001280
Dokumentnummer
NOR12014713
alte Dokumentnummer
N1199331406J
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