In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine Vermessung von Klagsfahrzeugen jedenfalls in jenen Fällen angebracht ist, in denen eine Übertagbarkeit von Befundergebnissen Dritter auf das jeweilige klagsgegenständliche Fahrzeug nicht gesichert erscheint. Vorgebrachte Steuerungs- und Korrekturfunktionen in den Motorsteuerungen müssen durch speziell entwickelte Testverfahren zur Vermessung der Fahrzeuge unter Typengenehmigungsbedingungen auf akkreditierten Rollenprüfständen und/oder im Straßenbetrieb mit mobiler Messtechnik überprüft werden. An die Versuchsplanung und Testdurchführung sind dabei hohe Anforderungen zu stellen. In diesem Beitrag wird die Herangehensweise zur Befundaufnahme mittels Vermessung von Klagsfahrzeugen aus praktischer Sicht dargestellt.