In seiner neueren Rsp hat der VfGH die Verfassungskonformität mehrerer Bestimmungen des BStMG bejaht und in Bezug auf das EisbG ausf dargelegt, wie zwei Regelungen verfassungskonform ausgelegt werden müssen. Darüber hinaus hat er die Verfassungskonformität wichtiger Bestimmungen des KflG mehrfach bestätigt.
Schlagwörter: