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Hantieren mit Handy während des Lenkens, auch Ablesen der Uhrzeit ist verboten

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2025/68ZVR 2025, 181 - 182 Heft 3 v. 27.2.2025

Der VwGH hat bereits festgehalten, dass die Wortfolge "jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons" nur die mit Inanspruchnahme einer gerätespezifischen Funktion (zB Surfen im Internet und Lesen von Push-Nachrichten), außer jener zu Fernsprechzwecken (diese ist bereits unter "Telefonieren" gem § 102 Abs 3 fünfter Satz KFG zu subsumieren) verbundene Handhabung eines Mobiltelefons erfasst (VwGH 29. 8. 2023, Ra 2023/11/0101).

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