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Bindung im Entziehungsverfahren, StrafErk muss gegenüber Partei erlassen sein

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2025/57ZVR 2025, 110 Heft 2 v. 11.2.2025

Ein rk StrafErk kann Bindung nur gegenüber jenen Parteien bewirken, denen gegenüber es ergangen ist (vgl etwa VwGH 24. 9. 2020, Ra 2020/17/0082)

Ra 2023/11/0088

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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