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Bloße Betriebsstätte begründet keine Standortvermutung

Judikaturübersicht Verwaltung KFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2024/199ZVR 2024, 451 - 452 Heft 11 v. 29.10.2024

I. § 82 Abs 8 erster Satz KFG ist als lex specialis zu § 40 Abs 1 leg cit zu sehen (vgl die hg Erk 28. 10. 2009, 2008/15/0276 und 23. 10. 2001, 2001/11/0288).

II. Die Standortvermutung des § 82 Abs 8 erster Satz KFG ist nicht nur auf von Privatpersonen verwendete Fahrzeuge, sondern auch von Unternehmungen verwendete Fahrzeuge anzuwenden (VwGH 28. 10. 2009, 2008/15/0276; 30. 1. 2020, Ra 2019/16/0215).

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