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Vorgelegter Verordnungsakt, Akteneinsicht beim VfGH ist zu gewähren

Judikaturübersicht Verwaltung StVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2024/198ZVR 2024, 451 Heft 11 v. 29.10.2024

I. Von dieser grundsätzlichen Zulässigkeit der Akteneinsicht sind nach der Rsp des VfGH auch die Akten eines Verordnungs- oder Gesetzeserlassungsverfahrens, die dem VfGH über Aufforderung vorgelegt wurden (vgl VfSlg 19.893/2014), nicht ausgeschlossen (vgl VfSlg 14.307/1995).

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