Dem Straßenerhalter ist bei der Gestaltung der Hinweiszeichen kein Spielraum überlassen, wenn die V selbst die Textierung der sie kundmachenden Hinweiszeichen festlegt.
V 16/2023
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Dem Straßenerhalter ist bei der Gestaltung der Hinweiszeichen kein Spielraum überlassen, wenn die V selbst die Textierung der sie kundmachenden Hinweiszeichen festlegt.
V 16/2023
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.