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Feuerversicherung: Kein Regressanspruch des Versicherers wegen fehlender Zurechnungsfähigkeit

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2026, 88 - 90 Heft 2 v. 15.3.2026

1. Mit- und Wohnungseigentümer gelten in Bezug auf einen Gebäudeversicherungsvertrag nicht als „Dritter“ im Sinne des § 67 Abs 1 VersVG, sondern als Versicherter. Ein Regress des Versicherers gegen den Versicherten nach § 67 VersVG scheidet damit aus.

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