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Auslegung eines Versicherungsvertrages

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2026, 90 - 91 Heft 2 v. 15.3.2026

Der Versicherungsvertrag ist nach der Vertrauenstheorie so auszulegen, wie er von einem redlichen Erklärungsempfänger verstanden werden könnte.

7 Ob 107/25y

Normen: § 861 ABGB; § 5 VersVG; § 501 ZPO

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