Die selbständige versicherte Person hat das Vorliegen der Berufsunfähigkeit zu beweisen; bei Selbständigen umfasst dies auch das Nachweis, dass ihr eine Umorganisation ihres Betriebs im Sinne des § 2 Abs 4 lit b LV_AVB_BV_A.0802 nicht möglich oder zumutbar ist.
7 Ob 150/25x

