Rapide Änderungen auf den Beschaffungsmärkten beeinflussen den Vergabeprozess. Im Beitrag wird aufgezeigt, dass die maßgeblichen Knotenpunkte zwischen Vergaberecht und Marktrealitäten ein Ausfluss des Grundsatzes der Vergabe zu angemessenen Preisen sind. Vor diesem Hintergrund wird erläutert, welche Auswirkungen eine volatile Marktsituation auf die drei Phasen eines Vergabeprozesses hat. Sobald die Preisentwicklung von den Bietern nicht mehr ohne Weiteres prognostiziert werden kann, hat der AG zu veränderlichen Preisen auszuschreiben und zuzuschlagen. Treten die marktbedingten Unsicherheiten erst während der Ausführungsphase auf, ist eine nachträgliche Koppelung ursprünglich fester Preise an den VPI zulässig. Stehen auch andere Indizes (bspw Rohstoffindizes) zur Auswahl, müssen weitere Faktoren bedacht werden.