Dieser Beitrag untersucht, wie das Risiko von Preissteigerungen in Werkverträgen zwischen den Parteien verteilt ist. Nach einem Rückblick auf die COVID-19-Pandemie wird der Fokus auf die durch den Ukrainekrieg hervorgerufenen Preissteigerungen gelegt. Preissteigerungen können sowohl Auswirkungen auf die Erbringung der Werkleistung durch den Auftraggeber als auch auf die Erbringung der Geldleistung durch den Auftragnehmer haben. Neben den gesetzlichen Bestimmungen über die Gefahrtragung sind stets allfällige vorrangige vertragliche Regelungen zu beachten. Außerdem wird erörtert, auf Basis welcher Rechtsgrundlagen sich die Vertragsparteien von nachteiligen Verträgen lösen können.