Reflexionen von Licht oder Lärm von neu zu errichtenden Gebäuden, welche das übliche Ausmaß bei derartigen Gebäuden überschreiten werden, können von den dadurch beeinträchtigten Nachbarn im Rahmen des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens abgewehrt werden.
Abstract aus ZVB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.