Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Wie wird eine Aufklärung korrekt durchgeführt? Das BVwG hat sich damit kürzlich befasst und entschieden: Die Beantwortung eines konkreten Aufklärungsersuchens mit einer allgemein gehaltenen Auskunft ohne jede Konkretisierung des Bieters ist nicht ausreichend und führt zur zwingenden Ausscheidung des Angebots (Gruber/Gruber)