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Keine Ersatzpflicht einer Subunternehmerin bei aussichtslosem Vorprozess

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2021/28ZVB 2021, 135 - 137 Heft 3 v. 10.3.2021

1. §§ 932 I, 1295 I, 1313, 1313a ABGB

Nach gesicherter Rsp sind dem regressberechtigten Subauftraggeber dessen Kosten eines erkennbar aussichtslosen Vorprozesses vom schlechterfüllenden Vertragspartner nie zu ersetzen, weil insofern der Rechtswidrigkeitszusammenhang fehlt.

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