Zusammenfassung: Diese Entscheidung des Bundesvergabeamtes beschäftigt sich mit den Folgen der Subunternehmerbennennung im offenen Verfahren nach Angebotseröffnung.
Rechtsgrundlagen: § 101 Abs 4 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Diese Entscheidung des Bundesvergabeamtes beschäftigt sich mit den Folgen der Subunternehmerbennennung im offenen Verfahren nach Angebotseröffnung.
Rechtsgrundlagen: § 101 Abs 4 BVergG 2006
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